Wussten Sie schon, dass Sie bei Flugverspätungen ab 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben?
Wir haben einen Partner organisiert, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall anmelden können.
Nach Prüfung der Flugentschädigung wird bei einem berechtigten Anspruch nach der EU-Verordnung EU Verordnung 261/2004 - Fluggastrechte pauschal 250€ bis 600€ gezahlt, teilweise auch die real angefallenen Alternativen Reisekosten bzw. Hotelkosten.
Welche Entschädigung steht mir bei Verspätungen zu?
Der Europäische Gerichtshof hat sich auf Ihre Seite gestellt: Ab einer Verspätung von 3 Stunden bekommen Sie eine Entschädigung. Die Höhe Ihres Anspruchs ist abhängig von der geplanten bzw. zurückgelegten Flugstrecke.
FLUGSTRECKE UND HÖHE DER AUSGLEICHSZAHLUNG
* bis zu 1500 km = 250,00 Euro
* über 1500 km bis 3500 km = 400,00 Euro
* über 3500 km = bis 600,00 Euro
ANSPRÜCHE KÖNNEN GELTEND GEMACHT WERDEN
* bei allen Flügen, die innerhalb der EU starten oder
* bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
* Zudem gilt die Verordnung für die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island und die Schweiz.
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